Beitrittsformular.pdf
Vereinssatzung.pdf
Campusplan.pdf
Spende

WEBSITE DER HTWG KONSTANZ

KONTAKT

Förderrichtlinien der Fördergesellschaft der Hochschule Konstanz e.V.

Der Vorstand der Fördergesellschaft hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 2013 folgende Förderrichtlininen beschlossen:
Die Fördergesellschaft der Hochschule Konstanz e.V verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke. Sie übt keine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit aus und ist selbstlos tätig.

Die Fördergesellschaft berät und fördert die Hochschule Konstanz und ihre Studierenden. Sie pflegt den Kontakt mit Behörden, Industrie und Wirtschaft zum Wohle der Hochschule und unterstützt die Verbindung der Absolventen zur Hochschule sowie den Technologietransfer und die Auftragsforschung an der Hochschule Konstanz.

 

Förderfähig sind:

  • Projekte zur Förderung der Hochschule und dem Ausbau und der Qualitätssicherung von Forschung und Lehre
  • Projekte zur weiteren Vernetzung der Hochschule mit öffentlichen Institutionen und Wirtschaft zugunsten des Technologietransfers, des wissenschaftlichen Austauschs und der Lehre
  • Projekte zur Förderung der Identifikation der Hochschulangehörigen sowie der Absolventinnen und Absolventen mit der HTWG
  • Projekte zur Förderung des Ansehens der Hochschule in der Öffentlichkeit

Desweiteren will die Fördergesellschaft entsprechend ihrer Historie Studierende darin unterstützen, ihr Studium erfolgreich abschließen zu können. Sie kann finanzielle Unterstützung leisten bei:

  • Abschlussarbeiten
  • unbezahlten Praktika im Ausland
  • Exkursionen/Forschungsreisen

 

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung:

  • Der/die Antragsteller/in muss Studierender, wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Professor/in der Hochschule Konstanz sein.
  • Der Antrag zur Förderung muss eine klare Projektbeschreibung, einen Terminplan, eine detaillierte Kostenaufstellung einschließlich des Gesamtfinanzierungs-Plans sowie die vom Antragsteller gewünschte Fördersumme umfassen. Im Falle eines studentischen Projekts nach Ziffer 5-7 ist zudem eine formlose Stellungnahme des/der Betreuers/Betreuerin der Arbeit über deren Förderungswürdigkeit beizulegen.
  • Die Fördersumme wird per Vorstandsbeschluss festgelegt. Der Betrag wird erst angewiesen, wenn die Gesamtfinanzierung verbindlich steht. Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf muss ein neuer Förderantrag gestellt werden.
  • Ein zeitlicher Rahmen muss verbindlich definiert sein. Für den Fall einer späteren Durchführung verfällt die Zusage. Evtl. schon überwiesene Mittel sind zurückzuzahlen.
  • Zum Nachweis über die Verwendung der Förderung sind bis spätestens 12 Wochen nach Abschluss des Projekts Belege/Rechnungen einzureichen.

Der Vorstand der Fördergesellschaft legt die maximale jährliche Fördersumme sowie die Förderobergrenze für einzelne Projekte abhängig von der Finanzlage des Vereins jeweils zu Jahresbeginn fest.

Förderanträge können zu den Stichtagen 30. April und 31. Oktober bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Über die Förderung entscheidet der Vorstand des Vereins. Stellt ein Mitglied des Vorstands der Fördergesellschaft einen Antrag auf Förderung, wird dieses Vorstandsmitglied von der Beratung und Beschlussfassung des Antrags ausgeschlossen.
Alle Leistungen der Fördergesellschaft erfolgen freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.